Kollisionskuratorbestellung bei Stiftung durch Minderjährigen

ABGB: § 154 Abs 3, §§ 271, 865 PSG: §§ 3, 9

OGH

06/29/1999

1 Ob 56/99p

Ein Kurator ist schon dann zu bestellen, wenn aufgrund eines objektiv gegebenen Interessenwiderspruchs eine Gefährdung der Interessen des Minderjährigen möglich ist. Die Stiftungserklärung eines Minderjährigen fällt daher in den Anwendungsbereich des § 271 ABGB, wenn einer seiner gesetzlichen Vertreter Mitstifter ist, da eine Interessenkollision zwischen diesem und dem Minderjährigen objektiv nicht ausgeschlossen werden kann.