Steuerliche Beurteilung von so genannten „Durchschleusemodellen“, bei denen der Privatstiftung gewidmete Gesellschaftsanteile von der Privatstiftung in unmittelbarer zeitlicher Nähe an die Widmung wieder weiterveräußert werden; Beurteilung, ob eine missbräuchliche Konstruktion vorliegt nach der Vorschrift von § 22 BAO.
- Leistet eine Privatstiftung einer Kapitalgesellschaft, an der die Stiftungsbegünstigten beteiligt sind, gegenüber einer Bank für einen Kredit unter Verzicht auf eine Avalprovision Sicherheit, stellt dies eine verdeckte Zuwendung an die Stiftungsbegünstigten dar.